Der ein oder andere mag es bereits gehört haben, ich bin von meinen Ehrenämtern als Mitglied der Gemeindevertretung und als zweite stellvertretende Bürgermeisterin des Wesselburenerkoog zurückgetreten.
Ich erinnere, dass bereits nach der Wahl in 2018 einige Köger der Zusammensetzung der Gemeindevertretung, genauer gesagt dem Umstand, dass 4 Mitglieder aus zwei Familien stammen, kritisch gegenüberstanden. Entsprechend der offiziellen Wahlliste rückt nun das fünfte „Familienmitglied“ nach und die kritischen Stimmen werden lauter.
Als zweite Vorsitzende der Wählergemeinschaft möchte ich, auch nach Rücksprache mit dem ersten Vorsitzenden und dem Amt Büsum erklären, dass der Unmut verständlich, die Zusammensetzung der Gemeindevertretung aber vollkommen legal ist. Es gibt keine rechtliche Beschränkung in der Anzahl verwandter Mitglieder. Dies auch vor dem Hintergrund, dass es vor allem in kleinen Gemeinden oft schwer ist, überhaupt eine vollständige Gemeindevertretung zu stellen.
Darüber hinaus ist der Wunsch, in der aktuellen Situation eine Wählergemeinschaftsversammlung einzuberufen, ebenso verständlich, wird aber vom Amt auf Grund der besonderen Pandemieumstände mindestens in den nächsten 2 bis 3 Monaten nicht unterstützt.
Vielleicht könnte ein freiwilliger Verzicht des Nachrückers den „Ortsfrieden“ am einfachsten widerherstellen? Sicherlich wäre das moralisch und ethisch sogar wünschenswert, aber es kann rechtlich nicht verlangt oder erzwungen werden.
Ich sehe mich nicht in einer geeigneten Position, im Konflikt um die Zusammensetzung der Gemeindevertretung zu vermitteln. Auch wenn ich ernsthaft um Neutralität bemüht bin, könnte ich anderslautende Vorwürfe nicht glaubhaft zurückweisen und habe mein Amt als zweite Vorsitzende der Wählergemeinschaft niedergelegt.
Ich muss auch mitteilen, dass Reimer Westphalen den ersten Vorsitz der Wählergemeinschaft niedergelegt hat.
Ulrike Bielke